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Private Kindergärten

Zur Errichtung eines privaten Kindergartens auf dem Gebiet der Stadt Basel braucht es eine Bewilligung des Erziehungsrats. Grundlage für die Bewilligungserteilung ist § 11 des Schulgesetzes. Damit die Bewilligung für das kommende Schuljahr erteilt werden kann, müssen die Unterlagen bis Ende März eingereicht werden. Das Gesuch kann erst bearbeitet werden, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.
Weitere Auskünfte:
Dr. Judith Hindermann
Assistentin Leitung Bildung
Leimenstrasse 1
4001 Basel

Tel. 061 267 42 98
Fax 061 267 62 91
E-Mail