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- Info
Private Kindergärten
Zur Errichtung eines privaten Kindergartens auf dem Gebiet der Stadt Basel braucht es eine Bewilligung des Erziehungsrats. Grundlage für die Bewilligungserteilung ist § 11 des Schulgesetzes. Damit die Bewilligung für das kommende Schuljahr erteilt werden kann, müssen die Unterlagen bis Ende März eingereicht werden. Das Gesuch kann erst bearbeitet werden, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.
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Dr. Judith Hindermann
Assistentin Leitung Bildung
Leimenstrasse 1
4001
Basel
Tel. 061 267 42 98
Fax 061 267 62 91
E-Mail
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