Richtlinien, Handreichungen und Merkblätter
Fundraising und Sponsoring an Basler Schulen
Das Erziehungsdepartement hat Richtlinien für das Fundraising und Sponsoring an Basler Schulen erlassen. Diese gelten seit dem 4. September 2008.
Informations- und Merkblätter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt bietet auf seiner Website eine Vielzahl von Informations- und Merkblätter, wie z.B. das Merkblatt betr. der Gesundheitsgefährdung durch «Würge-Spiele» an. Zu finden sind Informationen zu folgenden Bereichen:
Integrationsgesetz Basel-Stadt: Handreichung für Schulen
Das Erziehungsdepartement hat eine Handreichung für die Schulen zur Umsetzung des Integrationsgesetzes erarbeitet.
Richtlinien zur Umsetzung der HIV-Prävention an den Schulen von Basel-Stadt
Das Erziehungsdepartements und das Gesundheitsdepartements haben zuhanden der
Lehrpersonen, der Schulleitungen und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes der Gesundheitsdienste Basel-Stadt Richtlinien zur Umsetzung der HIV-Prävention erarbeitet.
Richtlinien für die öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt zur Leistungserhebung und Leistungsbewertung bei attestierten Lernstörungen, Sprachstörungen und Behinderungen
Umgang mit religiösen Fragen an der Schule
Das Erziehungsdepartement hat eine Handreichung für den Umgang mit religiösen Fragen an der Schule erarbeitet.
Die Regelungen sind mit den Rektorinnen und Rektoren, Direktorinnen und Direktoren der Basler Schulen, mit «Integration Basel» und mit dem Runden Tisch der Religionen abgestimmt worden.
Support in schwierigen Schulsituationen
Im Kanton Basel-Stadt gibt es eine ganze Reihe von Anlaufstellen, die bei Problemen im Schulalltag konsultiert werden können. Diese Liste, die regelmässig aktualisiert wird, gibt einen Überblick über die Adressen und Ausrichtung der einzelnen Angebote.
Merkblatt Grippale Erkrankungen (Erkältungskrankheiten)
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat ein Merkblatt über grippale Erkrankungen erarbeitet, welches nun als ganzjährige Basismassnahme in allen Schulen gilt. Es erklärt die Hygienemassnahmen zur Alltagsregel, gibt der Schule die Kompetenz, kranke Kinder nach vorheriger Kontaktierung der Eltern nach Hause zu schicken, und ruft die alte Regel in Erinnerung, dass erst dann wieder die Schule besucht, wer 24 Stunden fieberfrei war. Wir bitten Sie, dem Merkblatt Ihre Beachtung zu schenken.
