Revision der Gesetzesbestimmungen über die Elternmitwirkung
Die Gesetzesrevision verfolgt folgende Ziele:
- Es werden neu verschiedene Pflichten der Eltern erfasst, die den Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen fördern sollen.
- Die bestehenden Elternrechte bleiben. Das Elternrecht auf Bildung von Elternräten soll präziser und als für die gesamte Volksschule gültige Regelung gefasst werden.
Grusswort Dr. Christoph Eymann, Departementsvorsteher ED
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Gehalten anlässlich der Jahresversammlung der Staatlichen Schulsynode vom 23. April 2008
Artikel aus dem Basler Schulblatt vom Februar 2009
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Eltern stärker einbinden: Neue gesetzliche Bestimmungen zu Elternrechten und -pflichten
