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Erziehungsrat

Der Erziehungsrat ist das wichtigste Beratungs- und Entscheidungsgremium des Erziehungsdepartements.

Aufgaben und Kompetenzen des Erziehungsrats

Der Erziehungsrat wirkt beim Entscheid über alle wesentlichen Fragen im Bereich des Erziehungs- und Unterrichtswesen mit.

Präsident ist von Amtes wegen der Departementsvorsteher; die weiteren acht Mitglieder wählt der Grosse Rat zu Beginn jeder Legislaturperiode auf vier Jahre. Maximal die Hälfte der Mitglieder dürfen dem Lehrkörper der öffentlichen oder privaten Schulen angehören.

Der Erziehungsrat erlässt Ordnungen und Reglemente und stellt die Lehrziele auf. Er wählt Lehrerinnen und Lehrer und schlägt Rektorinnen und Rektoren dem Regierungsrat zur Wahl vor.

Die Kompetenzen des Erziehungsrats sind im Schulgesetz § 79 aufgeführt.

 
 

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Weitere Auskünfte:
Renata Rovira
Bildungskoordination: Geschäftsführerin Erziehungsrat, politische Geschäfte
Leimenstrasse 1
4001 Basel

Tel. 061 267 62 96
Fax 061 267 62 91
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