Erziehungsrat
Aufgaben und Kompetenzen des Erziehungsrats
Der Erziehungsrat ist das wichtigste Beratungs- und Entscheidungsgremium des Erziehungsdepartements. Er wirkt beim Entscheid über alle wesentlichen Fragen im Bereich des Erziehungs- und Unterrichtswesens mit.
Präsidentin bzw. Präsident ist von Amtes wegen die Departementsvorsteherin bzw. der Departementsvorsteher; die weiteren acht Mitglieder wählt der Grosse Rat zu Beginn jeder Legislaturperiode auf vier Jahre. Maximal die Hälfte der Mitglieder dürfen dem Lehrkörper der öffentlichen oder privaten Schulen angehören.
Der Erziehungsrat erlässt die Lehrpläne und stellt dem Regierungsrat Antrag auf Erlass der Verordnungen.
Die Kompetenzen des Erziehungsrats sind im Schulgesetz § 79 aufgeführt.
