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Schulschluss vor Ferien und Feiertagen

Schulschluss vor Ferien und Feiertagen

  1. 1.  Am Freitag vor den Sommer-, Herbst- und Fasnachtsferien sowie am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien erfolgt der Schulschluss um 16.00 h.
  2. 2.  An allen übrigen Daten erfolgt der Schulschluss nach Stundenplan, namentlich auch am Freitag vor dem Dreitageblock im Frühling, vor dem 1. Mai, vor Auffahrt und vor Pfingsten.

 

Namens des Erziehungsrates

Der Präsident:                   Die Sekretärin:

Dr. Christoph Eymann       Renata Rovira

Basel, 20. Juni 2005