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Sonderpädagogik: eine Schule für alle

Die Volksschule ist für alle Schülerinnen und Schüler da, auch für jene mit besonderem Bildungsbedarf. Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, mit Leistungsschwächen, Hochbegabung, mangelnden Deutschkenntnissen oder auffälligen Verhaltensweisen. Dieser Grundsatz gilt seit dem 1. Januar 2011, er ist im Schulgesetz und in der neuen Verordnung Sonderpädagogik geregelt.
 
Gemeinsamer Unterricht
Nach Möglichkeit werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet und wo nötig zusätzlich gefördert. Dabei sollen alle gleichwertige Chancen für Bildung und Entwicklung erhalten.
 
Die Schulung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf wird durch die Gesetzesänderungen neu geregelt. Die Schulen können ihre Förderangebote direkt vor Ort selbst organisieren. Dabei gehen sie nach einem dreistufigen Modell vor:
 
1. Stufe:
Das Grundangebot, das in jeder Schule vorhanden ist, besteht aus dem regulären Unterricht, dem Teamteaching, Abteilungsunterricht und weiteren lokalen Fördermassnahmen, einschliesslich Nachhilfeunterricht.
 
2. Stufe:
Die Förderangebote, die in allen Schulen angeboten werden, beinhalten: schulische Heilpädagogik, Deutsch als Zweitsprache, Begabtenförderung, Logopädie und Psychomotorik. Die Zuteilung in die Angebote ist Sache der Schule. Aktuell sind Logopädie und Psychomotorik noch nicht in die Schulen integriert.
>> Mehr über die Spezialangebote der Volksschulen
 
3. Stufe:
Reichen die Angebote der ersten beiden Stufen nicht aus, kann die Schulleitung zusätzliche Unterstützung, sogenannte Verstärkte Massnahmen, beantragen. Diese Mittel werden einzelnen Kindern mit besonderem Bildungsbedarf zugeteilt. Sie beinhalten die intensive heilpädagogische Unterstützung in der Klasse (integrative Förderung) oder die Schulung und Förderung in Spezialangeboten oder Sonderschulen (separative Förderung).

Die verantwortliche Schulleitung, Lehrpersonen und Fachpersonen, die mit dem betreffenden Kind arbeiten, überprüfen regelmässig die Wirksamkeit der Schulungsform und der Fördermassnahmen. Wenn nötig, wird die Art der Schulung angepasst. Eltern können sich jederzeit darauf verlassen, dass ihr Kind die angemessene Schulung und Förderung erhält.

 

 
 

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