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Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien / Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen

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Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien / Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen

Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien

Die Aufnahme eines Kindes als Pflegekind oder zum Zweck der Adoption untersteht in der Schweiz der Bewilligungspflicht. Dies unabhängig davon, ob das Kind aus der Schweiz oder dem Ausland stammt, oder ob es sich um ein fremdes Kind oder eines aus der Verwandschaft handelt.

Interessierte Paare und Einzelpersonen melden sich daher bei der Zentralen Behörde Adoption und Pflegefamilien für entsprechende Auskünfte.

 

Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen

Die Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen ist zuständig für die Umsetzung der Haager Kindesschutzübereinkommen, insbesondere auch des Haager Übereinkommens betreffend internationale Kindesentführung sowie für die Umsetzung der Haager Erwachsenenschutzübereinkommen. Sie koordiniert die Abläufe zwischen den involvierten Stellen und Behörden und sichert den Informationsfluss.

 
Nicole Hächler
Leiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien und Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
Elisabethenstrasse 51
Postfach
4010 Basel

Tel. 061 267 84 66
Fax 061 267 84 99
E-Mail nicole.haechler@bs.ch

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
 
Monika Seeholzer
Sekretariat Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien und Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
Elisabethenstrasse 51
Postfach
4010 Basel

Tel. 061 267 68 12
Fax 061 267 84 99
E-Mail monika.seeholzer@bs.ch

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag Vormittag
 
Stephanie Maurer
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien und Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
Elisabethenstrasse 51
Postfach
4010 Basel

Tel. 061 267 85 08
Fax 061 267 84 99
E-Mail stephanie.maurer@bs.ch

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag
 
Annemarie Huber
Sozialarbeiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien
Elisabethenstrasse 51
Postfach
4010 Basel

Tel. 061 267 43 57
Fax 061 267 84 99
E-Mail annemarie.huber@bs.ch

Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Donnerstag
 
Barbara Ganz
Sozialarbeiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien
Elisabethenstrasse 51
4010 Basel

Tel. 061 267 68 05
Fax 061 267 84 99
E-Mail barbara.ganz@bs.ch

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Freitag
 
 

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