Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien / Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien
Die Aufnahme eines Kindes als Pflegekind oder zum Zweck der Adoption untersteht in der Schweiz der Bewilligungspflicht. Dies unabhängig davon, ob das Kind aus der Schweiz oder dem Ausland stammt, oder ob es sich um ein fremdes Kind oder eines aus der Verwandschaft handelt.
Interessierte Paare und Einzelpersonen melden sich daher bei der Zentralen Behörde Adoption und Pflegefamilien für entsprechende Auskünfte.
Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
Die Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen ist zuständig für die Umsetzung der Haager Kindesschutzübereinkommen, insbesondere auch des Haager Übereinkommens betreffend internationale Kindesentführung sowie für die Umsetzung der Haager Erwachsenenschutzübereinkommen. Sie koordiniert die Abläufe zwischen den involvierten Stellen und Behörden und sichert den Informationsfluss.
Leiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien und Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
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4010 Basel
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Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag
Sekretariat Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien und Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
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Fax 061 267 84 99
E-Mail monika.seeholzer@bs.ch
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Juristische Mitarbeiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien und Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
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Sozialarbeiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien
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Tel. 061 267 43 57
Fax 061 267 84 99
E-Mail annemarie.huber@bs.ch
Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Donnerstag
Sozialarbeiterin Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien
Elisabethenstrasse 51
4010 Basel
Tel. 061 267 68 05
Fax 061 267 84 99
E-Mail barbara.ganz@bs.ch
Erreichbarkeit: Dienstag, Donnerstag, Freitag
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