Grundlagen

Grundlagen für die Arbeit der Fachstelle Tagesbetreuung bilden das Tagesbetreuungsgesetz, die Tagesbetreuungsverordnung und der Kommentar zur Tagesbetreuungsverordnung.

Für die Bewilligung und die Aufsicht von Tages- und Halbtagesheimen bestehen entsprechende Richtlinien des Erziehungsdepartements (Richtlinien vom 1. Oktober 2008).

In den Richtlinien sind auch die Bewilligungsvoraussetzungen für die Eröffnung eines Tages- bzw. Halbtagesheimes festgehalten.

Bewilligungen zur Führung von Tages- oder Halbtagesheimen sind bei der Fachstelle Tagesbetreuung zu beantragen. Das Bewilligungsgesuch und weitere Informationen finden Sie unter Gründung und Betrieb von Tagesstätten im Bereich 'Gründung von neuen Angeboten'.