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Schulordnung und Schulgesetz

Alle öffentlichen Unterrichtsanstalten - wie etwa Volksschulen, Gymnasien, Fachmittelschulen zur allgemeinen Bildung oder Schulen zur Berufsbildung - stehen unter staatlicher Aufsicht und werden durch das Schulgesetz geregelt, sofern nicht Spezialgesetze vorhanden sind. Das Schulgesetz bestimmt auch die Aufsicht des Staates über die Privatschulen.
>> Zum Schulgesetz

Die Art und Weise, wie diese Bestimmungen ausgeführt werden sollen, regelt die Schulordnung. So zum Beispiel Schulpflicht, Schulbesuch, Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie die Beziehungen des Elternhauses zur Schule.
>> Zur Schulordnung

Die Schule wird aber auch noch durch eine Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen reguliert. Die vollständige Sammlung aller Gesetze und Verordnungen befindet sich in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt. Beachten Sie dort bitte den Punkt 4, respektive die Punkte 42 und 43, unter welchen die Bestimmungen schulstufenspezifisch abgelegt sind.
>> www.gesetzessammlung.bs.ch

 

 
 

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