Tagesheime
Die Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt kennt das das Recht, dass Eltern innert angemessener Frist zu finanziell tragbaren Bedingungen eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit für ihre Kinder angeboten wird, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht (§ 11 Abs. 2). Tagesbetreuungsgesetz und Tagesbetreuungsverordnung regeln die Umsetzung. Zuständig für die Tagesbetreuung und für die Tagesschulen ist das Erziehungsdepartement.
Information
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Tagesfamilien
25.06.2010 | ssdreb
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Tagesheime
25.06.2010 | ssdreb
Organisation
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Fachstelle Tagesbetreuung
- Die Fachstelle Tagesbetreuung ist für die...
29.07.2010 | ssdreb
Angebot/Standort
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Mitfinanzierte Tagesheime / Teilzeitangebote
26.05.2010 | rolf.keller
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Nicht subventionierte Tagesheime / Teilzeitangebote
26.05.2010 | rolf.keller
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Private Kindergärten mit Betreuung für Kinder ab 3 Jahren
26.05.2010 | rolf.keller
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Subventionierte Tagesheime
26.05.2010 | ssdreb
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Tagesheime nach Quartieren (PLZ)
14.07.2010 | rolf.keller
