Tagesbetreuung / Tagesstrukturen
Es kommt häufig vor, dass beide Elternteile arbeiten. Deshalb müssen sich Eltern darauf verlassen können, dass ihre Kinder während ihrer Abwesenheit professionell und kompetent betreut werden. Dieser Anspruch auf Kinderbetreuung ist in der baselstädtischen Kantonsverfassung verankert:
Eltern haben im Kanton Basel-Stadt das Recht, dass ihren Kindern innert angemessener Frist eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit angeboten wird, die finanziell tragbar ist und den Bedürfnissen ihrer Kinder entspricht (vgl § 11 Abs. 2). Wie dies korrekt und optimal umgesetzt wird, regeln Tagesbetreuungsgesetz und Tagesbetreuungsverordnung.
Zuständig für die Tagesstrukturen ist die gleichnamige Fachstelle des Erziehungsdepartements.
Information
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Fachstelle Tagesbetreuung
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Nicht subventionierte Tagesheime
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Subventionierte Tagesheime
06.05.2011 | thomas.maechler
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Tagesheime nach Quartieren (PLZ)
17.01.2011 | rolf.keller
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Tagesheime von Arbeitgebern
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